Der Sachverhalt: Claudia Pechstein wurde von der ISU -Internationale Eisschnelllauf Union zu Unrecht mit einer zweijaehrigen Dopingsperre belegt.
Gegen diese durch eindeutig Gutachten belegte Entscheidung was sich Claudia Pechstein zunächst an die sportgerichtsbarkeit, dann an die schweizerische Gerichtsbarkeit und zuletzt an die deutsche Gerichtsbarkeit um ihren Schadensersatzanspruch durch dieses Urteil durchzusetzen.
Bis auf das OlG München gaben alle Gerichte einschliesslich des BGH – Kartellsenat- der ISU recht und verwehrten Claudia Pechstein ihren Anspruch auf Schadensersatz.
Frau Pechstein bleibt Jet noch der Weg, sich an das Bundesverfassungsgericht zu wenden bzw. Auch an den EuGH.
Die Aufwendungen für diesen Fall belaufen sich auf rund € 750.000,– und sind teilweise von der Gewerkschaft der Polizei mitfinanziert worden.
Das letzte Gericht, der BGH, kam zu der Auffassung, dass der Internationale Sport-Gerichtshof CAS, in der Wirkung einem ordentlichen Gericht gleichkommt, obwohl die Zusammensetzung dieses Gerichtes fast ausschließlich von der ISU bestimmt wird.
Da es aber mit etwa 300 Richtern eine erhebliche Vielfalt bietet, sei dem nichts entgegenzuhalten.
Anmerkung: Der Kartellsenat des BGH hätte nie mit diesem Fall betraut werden dürfen. Es geht nicht um ein Kartellverfahren, sondern um ein Verfahren über die Grundrechte unserer Bürger.
Die Kernfrage lautet ganz einfach : Kann ein auslaendisches Sportgericht in die Grundrechte in der Form eingreifen, dass deutsche Gerichte für solche Verfahren nicht mehr zuständig sind und wenn ja, wo die Grenzen dafür liegen.
Und gilt das auch für eine Entscheidung bezüglich unserer im Grindgesetz niedergelegten freien Berufswahl. Zwar hat unser Bundesverfassungsgericht ohne Legitimation des Volkes einen Teil seiner Souveränitätsrechte an die Europäische Gerichtsbarkeit abgeben, aber immerhin noch an halbwegs anerkannte staatliche Einrichtungen, die international tätig werden.
Es hat aber auch in einem Beschluss gesagt, dass es nur solche Urteile anerkennen würde, wenn sie mit dem deutschen Grundgesetz uebereinstimmen würden.
Von einer Sportgerichtsbarkeit keine Rede!
Wenn ein Gericht ein Urteil fällt, weil es keine ausreichenden Beweise und Befunde erhebt, dann nennt man das im Arztrecht bezogen auf den Arzt einen Befunderhebungsfehler, der automatisch eine Beweislastumkehr vorsieht, weil dieser Befunderhebungsfehler dem Arzt bzw. dem Gericht schlechterdings nicht hätte unterlaufen dürfen.
Die ISU ist fein raus. Sie hat ohne ausreichende Beweise die Dopingsprerre verhängt und ist nicht dafür verantwortlich, dass die Gerichte serienweise Fehlurteile fällen.
Die damit befassten unteren Gerichte sind auch nicht verantwortlich, sondern das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof -Kartellsenat- BGH.
Sein Urteil verstoesst eindeutig gegen die von unserem Grundgesetz vorgesehenen Grundrecht der freien Berufswahl. Es handelte grobfahrlässig , weil der Einfluss unserer Grundrechte in der Urteilsfindung der Gerichte immer Vorrang hat und hier nicht beachtet durch den BGH beachtet wurde.
Es ist auch Claudia Pechstein nicht mehr zuzumuten, entweder noch den Weg zum Bundesverfassungsgericht einzuschlagen oder die internationale zivile Gerichtsbarkeit in Den Haag anzurufen, weil diese Gerichtszüge zusätzlich nicht mehr mehr unseren Grundrechten vereinbar sind, da sie von 99,9% unserer Bevölkerung aus reinen finanziellen Gründen nicht mehr beschritten werden können und daher dem Tatbestand der Unmöglichkeit erfüllen.
Es gibt aber kein Recht auf die faktische Unmöglichkeit gegen die Bevölkerung!
Es gibt allerdings noch die Möglichkeit, die Sache gegen den BGH in einem Amtshaftungsverfahren durchzusetzen, denn nach höchstrichterlicher Rechtssprechung des EuGH haften die Gerichte für grob fahrlässiges Handeln.
Weiterhin ist hier noch die Frage zu prüfen, ob es sich bei diesem Urteil um eine Straftat im Amt handeln könnte.
Dazu braucht man allerdings die Handlung des bedingten bzw. uneingeschraenkten Vorsatzes. Aber hier könnte auch gelten: Wer in diesem Amt die Grundrechte seiner Buerger einfach unbeachtet lässt, der handelt mindestens bedingt vorsätzlich!
Nachsatz: Wenn wir schon bei uns solche Verhältnisse haben, wie soll das denn bei TTIP, CETA werden?