In diesem Verfahren konnte dem SS-Angehörigen keine persönliche Tatbeteiligung wegen Mordes nachgewiesen werden. Weil er aber Mitglied einer kriminellen Vereinigung, nämlich der SS war, wurde er verurteilt.
Erschwerend kam hinzu, dass er während seiner Zeit in Ausschwitz seine Dienstzeit freiwillig verlängerte.
Die Richterin soll diesen Umstand als strafverschärfend angesehen haben und deswegen kam es zu diesem Urteil. Sie soll ausgeführt haben, dass er sich an die Front hätte melden sollen, was er aber nicht getan hätte!
Anmerkung: Der angeblich gemachte Hinweis der vorsitzenden Richterin, an die Front zu gehen, wäre in diesem Zusammenhang eine Aufforderung zur Tötung von weiteren Soldaten, die gegen das Dritte Reich kämpften.
Ob das so erstrebenswert sein soll, ist klar zu bezweifeln. Es ist auch nicht einzusehen, warum nur die Angehörigen der SS Mitglieder einer kriminellen Vereinigung gewesen sein sollten.
Gerade in der damaligen Justiz sassen viele Schreibtischtäter, die die Verbrechen zuerst rechtlich legalisiert hatten und von denen kaum einer verurteilt wurde. Siehe der Fall Filbinger!
Sie lieferten erst die Bedingungen und den rechtlichen Rahmen, wonach jeder durchschnittlich begabte Deutsche während der Zeit des Dritten Reiches annehmen musste, dass diese Verbrechen mit dem geltenden Recht im Einklang waren.
In diesem Zusammenhang sei an Nordkorea erinnert!
Alle von dort geflohenen Amtsträger waren in Nordkorea der Meinung, dass sie im Einklang mit dem dort geltendem Recht waren, ehe sie andere Rechtsordnungen kennengelernt haben. Es wurde kaum von ihnen deswegen verurteilt!
Wer sich mit den Nürnberger Prozessen je einmal beschäftigt hat, der musste zur Kenntnis nehmen, dass am Richtertisch die Sieger ueber ihr Recht bestimmten. Stichwort: Siegerjustiz.
Von Richter kann man erwarten, das sie eine vorbildliche Haltung an den Tag legen und leben. Aber diese Richter waren alles andere als vorbildlich! Sie akzeptierten die Vergehen und Verbrechen ihrer eigenen Staaten, ohne jemals gegen die dafür Verantwortlichen vorzugehen.
Um das Urteil abschließend wuerdigen zu können, muss das Urteil schriftlich vorliegen!
Im Gegenteil: Sie ließen sich von ihren Staaten bezahlen.
Natürlich muss eine Gerichtsbarkeit dafür sorgen, dass die Menschen nicht gegen die Gesetze der Menschlichkeit verstoßen und das kann man nur dann erreichen, wenn man Richter nimmt, die nicht voreingenommen bzw. vorbelastet sind.
Jene aus den Staaten der Sieger auszuwählen, war von vornherein ein klarer Systemfehler und rechtlich gesehen, ein Akt der Befangenheit.
Dass ein deutsches Gericht über solche Fälle entscheidet, ist genauso ein Akt der Befangenheit und das es dann noch dazu auffordert haben soll, dass der Taeter sich fuer die Front melden sollte, also den Teufel anstatt des Bezelbubs zu wählen , um andere Menschen erschießen zu können, wäre auch eine Menschen verachtende Einstellung.
Ergebnis: Solche Prozesse dürfen nicht von den Kriegs beteiligten Staaten geführt werden.
Dazu muss man andere Wege gehen: Z.B. die Schaffung von Strafgerichtshöfen, deren Richter und Ankläger nicht von einer Kriegs beteiligten Partei kommen und deren Herkunftsstaaten eine weiße Weste haben!
Und wenn solche Prozesse zu führen sind, dann sind auch alle damit verbundenen verbrecherischen Handlungen von Siegern und Besiegten zu verhandeln!
Die Richterin hätte in diesem Fall nicht urteilen dürfen. Ihr sind keine Alliierten Rechte übertragen worden und sie kommt aus einem beteiligten Staat.
Das die Alliierten nicht selber ausurteilen, spricht Bände! Das sie die deutsche Justiz gewähren lassen, schützt sie nicht vor ihrer eigenen Verantwortung!
In Ausschwitz wurden etwa 2,5 Mio. Menschen umgebracht! Da der Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord an 170.000 Menschen angeklagt wurde, stellt sich die Frage, warum die Klage nicht umfassender gefasst wurde? Denn die verbrecherische Vereinigung war für die Gesamtzahl verantwortlich!